Gutes Hören für alle - Pädagogische Raumakustik

Hörschädigungen sind zwangsläufig mit einem schlechteren Sprachverstehen verbunden.

Im Unterricht muss der hörgeschädigte Schüler deshalb mehr Kraft aufwenden, um Unterrichtsinhalte auf auditivem Weg aufnehmen zu können. Schnellere Ermüdung und Konzentrationsschwächen können die Folge sein. Schlechte raumakustische Bedingungen erschweren das Sprachverständnis zusätzlich.

Viele Unterrichtsräume werden von Schülern und Lehrern als zu laut empfunden. Das Zuhören in solchen Räumen ist für alle Beteiligten mit einer höheren Anstrengung verbunden. Um den Schallpegel in einem Klassenraum zu senken, und damit hörgeschädigten Schülern die Teilhabe am Unterricht zu erleichtern, sind bauliche und raumakustische Maßnahmen notwendig. Im Allgemeinen sollten Unterrichtsräume so hergerichtet werden, dass möglichst wenig Störlärm von außen hörbar ist. Gut ausgeleuchtete, helle Klassenräume unterstützen das Verstehen von Sprache zusätzlich, indem Sprachinformationen vom Mund des Sprechers, aber auch Mimik und Gestik besser erkennbar werden. Als wichtige Größe, ob ein Raum für die Beschulung von Hörgeschädigten geeignet ist, gilt die Nachhallzeit. Die raumakustische Situation wird von allen Betroffenen umso günstiger empfunden, je kürzer die Nachhallzeit ist.

Um allen von uns betreuten Schülern optimale Kommunikationsbedingungen bieten zu können, führen wir eine unabhängige Fachberatung zur Optimierung der Raumakustik in dem Klassenraum des hörgeschädigten Kindes (bis 250 m³ Raumvolumen) durch. Unser Beratungsangebot richtet sich an die betreffenden Schulen und den für diese Schule zuständigen Kostenträger. Wir geben dabei wichtige Hinweise und Renovierungsvorschläge, damit die Teilhabe von kommunikationsbeeinträchtigten Personen am Unterrichtsgeschehen verbessert werden kann. Unsere Empfehlungen werden auf der Basis von wissenschaftlichen Untersuchungen und Fachbeiträgen, sowie der gültigen Normvorschriften abgegeben. Wichtige Beurteilungskriterien der Raumakustik liefert in diesem Zusammenhang die gültige DIN 18 041 „Hörsamkeit in Räumen“ aus dem Jahre 2016.

Unsere Beratung umfasst:

  • Nachhallzeit- und Schallpegelmessungen
  • STI Messungen (Sprachverständlichkeitsmessungen)
  • Begutachtung bestehender Räumlichkeiten
  • Vermittlung von Handwerkern und Herstellern mit der Möglichkeit, diese am Planungsprozess zu beteiligen
  • Präsentation von Referenzprojekten
  • Erstellung von Begründungszusammenhängen gegenüber Schulträgern und Schulbehörden
  • Teilnahme an Schulveranstaltungen wie Konferenzen, Elternabenden, Schulausschusssitzungen etc.

Einen Fernsehbeitrag von TV Mittelrhein aus dem Jahr 2018 zu einer besonders gelungenen raumakustischen Sanierungsmaßnahme mit Unterstützung der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige finden Sie auf der Seite des Kant-Gymnasiums in Boppard unter folgendem Link:

https://kant-boppard.de/index.php?id=301

Förderschullehrer Oliver Will bei einer raumakustischen Messung
Förderschullehrer Oliver Will bei einer raumakustischen Messung
Farblich gestaltetes Wandpaneel mit hochgradiger Schallabsorbierung
Farblich gestaltetes Wandpaneel mit hochgradiger Schallabsorbierung

Viele Unterrichtsräume werden von Schülern und Lehrern als zu laut empfunden. Das Zuhören in solchen Räumen ist für alle Beteiligten mit einer höheren Anstrengung verbunden. Um den Schallpegel in einem Klassenraum zu senken, und damit hörgeschädigten Schülern die Teilhabe am Unterricht zu erleichtern, sind bauliche und raumakustische Maßnahmen notwendig. Im Allgemeinen sollten Unterrichtsräume so hergerichtet werden, dass möglichst wenig Störlärm von außen hörbar ist. Gut ausgeleuchtete, helle Klassenräume unterstützen das Verstehen von Sprache zusätzlich, indem Sprachinformationen vom Mund des Sprechers, aber auch Mimik und Gestik besser erkennbar werden. Als wichtige Größe, ob ein Raum für die Beschulung von Hörgeschädigten geeignet ist, gilt die Nachhallzeit. Die raumakustische Situation wird von allen Betroffenen umso günstiger empfunden, je kürzer die Nachhallzeit ist.

Deckenabsorber und Wandpaneel
Deckenabsorber und Wandpaneel
Wandpaneel im Klassenraum einer Grundschule
Wandpaneel im Klassenraum einer Grundschule

Um allen von uns betreuten Schülern optimale Kommunikationsbedingungen bieten zu können, führen wir eine unabhängige Fachberatung zur Optimierung der Raumakustik in dem Klassenraum des hörgeschädigten Kindes (bis 250 m³ Raumvolumen) durch. Unser Beratungsangebot richtet sich an die betreffenden Schulen und den für diese Schule zuständigen Kostenträger. Wir geben dabei wichtige Hinweise und Renovierungsvorschläge, damit die Teilhabe von kommunikationsbeeinträchtigten Personen am Unterrichtsgeschehen verbessert werden kann. Unsere Empfehlungen werden auf der Basis von wissenschaftlichen Untersuchungen und Fachbeiträgen, sowie der gültigen Normvorschriften abgegeben. Wichtige Beurteilungskriterien der Raumakustik liefert in diesem Zusammenhang die gültige DIN 18 041 „Hörsamkeit in Räumen“ aus dem Jahre 2016.

Unsere Beratung umfasst:

  • Nachhallzeit- und Schallpegelmessungen
  • STI Messungen (Sprachverständlichkeitsmessungen)
  • Begutachtung bestehender Räumlichkeiten
  • Vermittlung von Handwerkern und Herstellern mit der Möglichkeit, diese am Planungsprozess zu beteiligen
  • Präsentation von Referenzprojekten
  • Erstellung von Begründungszusammenhängen gegenüber Schulträgern und Schulbehörden
  • Teilnahme an Schulveranstaltungen wie Konferenzen, Elternabenden, Schulausschusssitzungen etc.

Einen Fernsehbeitrag von TV Mittelrhein aus dem Jahr 2018 zu einer besonders gelungenen raumakustischen Sanierungsmaßnahme mit Unterstützung der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige finden Sie auf der Seite des Kant-Gymnasiums in Boppard unter folgendem Link:                          Inklusion | kant-boppard.de