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Hörüberprüfung bei einem Vorschulkind
Hörüberprüfung bei einem Vorschulkind

Hören ist eine Grundlage für die Kommunikation, das soziale Miteinander und das Lernen. Viele Menschen setzen das Hören und das Verstehen des Gehörten als etwas Selbstverständliches voraus. Hören und Verstehen muss man aber lernen.

 

 

Eine Hörschädigung kann große Auswirkungen auf die Hör- und Sprachentwicklung mit Folgen für die gesamte kindliche Entwicklung haben. Je nach Fragestellung verändert sich die Vorgehensweise bei der Überprüfung, d.h. es kommen verschiedene Untersuchungsverfahren zur Anwendung:

  • Anamnesegespräch

In einem Gespräch und mit Hilfe von Fragebögen werden Informationen zu bestehenden Schwierigkeiten, zur Vorgeschichte und den bislang erfolgten Fördermaßnahmen erfragt.

  • Prüfung des peripheren Gehörs

Die Überprüfung der Hörfähigkeit erfolgt mit unterschiedlichen Verfahren und ist auf das Alter und den individuellen Entwicklungsstand des zu untersuchenden Kindes abgestimmt.

  • Überprüfen der technischen Versorgung (Hörgeräte/CIs)

Die qualitative Leistung von Hörgeräten oder CIs wird mit unterschiedlichen Verfahren überprüft.

  • Überprüfen der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung

Die Überprüfung erfolgt auf der Grundlage des Konsenspapiers des Bundesarbeitskreises Pädagogische Audiologie im BDH (Berufsverband Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen). Zentrales Anliegen ist nicht eine (medizinische) Diagnose, sondern eine Aussage über einen möglichen Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Hören.

  • Psychometrische Verfahren

Die kognitiven Leistungen eines Kindes werden mit verschiedenen (sprachfreien) Verfahren überprüft, außerdem können Sprachentwicklung, Lesefähigkeit und Rechtschreibung überprüft werden.

  • Beratung/Fördervorschlag

Gemeinsam werden im Team die Untersuchungsergebnisse besprochen. Auf dieser Grundlage wird ein Fördervorschlag entwickelt. Untersuchungsergebnisse und Fördervorschläge werden den Bezugspersonen ausführlich erläutert.

  • Beantragen/Einleiten geeigneter Fördermaßnahmen

Die Mitarbeiter:innen der BfPA unterstützen die Bezugspersonen bei der Beantragung von Fördermaßnahmen. Sie wirken bei Ein- und Umschulungen mit.

  • Sprechtage

Wir führen Sprechtage mit der Landesärztin und den Ärzte-Teams der umliegenden (HNO-) Kliniken durch. In gemeinsamen Gesprächen werden pädagogische und medizinische Untersuchungsergebnisse erörtert.