Unser Vorgehen

Die Grundlage einer erfolgreichen Arbeit im Bereich der Beratung und Unterstützung bildet

  1. eine gesicherte und aussagekräftige Diagnostik eines HNO-Arztes oder einer Klinik bezüglich der Art und des Umfangs der Hörschädigung und
  2. eine optimale technische Versorgung durch den zuständigen Hörgeräteakustiker bzw. Audiologen bei den Trägern eines Cochlea-Implantates.

Auf dieser Basis ermitteln wir über die Beratungsstelle für Pädagogische Audiologie den Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören und stellen den Kollegen unserer Einrichtung, den Eltern und den Lehrern des hörgeschädigten Kindes eine breite Basis an Daten zum

  • Hörvermögen
  • zur Aufmerksamkeit und Konzentration
  • zur auditiven und visuellen Wahrnehmung
  • zur intellektuellen Leistungsfähigkeit und
  • zu möglichen, den schulischen Lernerfolg hemmenden Aspekten zur Verfügung.

Diese Vernetzung zwischen Elternhaus, Klinik, Schule, Akustikern und der Beratungsstelle für Pädagogische Audiologie bzw. der Abteilung für Beratung und Unterstützung der Landesschule ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit und sichert die Qualität der Betreuung und Beratung.

Nach Abschluss der Diagnostik, Hörgeräteversorgung und Feststellung des Förderschwerpunktes im Bereich Hören wird der jeweilige Schüler abhängig von seinem besuchten Schulort einem Regionalteam innerhalb unserer Abteilung zugeteilt. Das bedeutet, dass wir für alle Kreise unseres Einzugsbereiches Teams haben, in denen die Kollegen der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige die Betreuung der Schüler in ihrem Aufgabenbereich koordinieren. Art und Umfang der Betreuung hängen von den individuellen Erfordernissen des hörgeschädigten Kindes und natürlich auch von unseren Kapazitäten ab.

Jeder hörgeschädigte Schüler wird nach Möglichkeit von Beginn an von einer festen Bezugsperson betreut, die Kontakt mit dem Elternhaus und der zuständigen Schule aufnimmt, um die weitere Begleitung und Förderung abzustimmen. Deren Inhalte beziehen sich auf:

  • Information der zuständigen Schule und aller beteiligten Personen über Art und Umfang der Hörschädigung
  • Darstellung des Leistungsprofils der Schülerin / des Schülers
  • Beratung der zuständigen Schule und der Eltern über die Art und Weise der Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs bei Leistungsüberprüfungen
  • Beratung und Betreuung in Bezug auf Hörgeräte, Cochlea-Implantate und drahtlose Signalübertragungsanlagen
  • Unterstützung des Elternhauses bei der Identitätsentwicklung der hörgeschädigten Schülerin / des hörgeschädigten Schülers
  • Begleitung und Beratung bei schulischen Übergängen (Wechsel in die Landesschule, Wechsel auf eine weiterführende Schule, etc.)
  • Beratung und Unterstützung bei sich verschlechternden schulischen Leistungen
  • Erstellung eines Förderplans.

Die Begleitung durch die Kolleginnen und Kollegen der Landesschule findet in erster Linie an den jeweils besuchten Schulen statt, kann aber auch je nach Notwendigkeit im Elternhaus oder in gemeinsamen Besuchen bei Ärzten, Akustikern oder Kliniken erfolgen.

Auf Wunsch kommunizieren wir natürlich auch gerne im Rahmen einer Videokonferenz über das landesweit genutzte System „BigBlueButton“.

Unsere erste Priorität ist der erfolgreiche Verbleib jedes einzelnen hörgeschädigten Schülers an der wohnortnahen und zuständigen (Regel-)Schule.
Es zeigt sich aber auch, dass im Einzelfall der Besuch unserer Einrichtung die bessere Wahl sein kann. Sollte dies der Fall sein, so ist es unsere Aufgabe, das hörgeschädigte Kind, dessen Eltern und die abgebende Schule so zu begleiten und zu beraten, dass vor allem die Eltern ihr Kind vertrauensvoll an unsere Einrichtung wechseln lassen können.

Lesen Sie hierzu auch folgendes Interview: Fachzeitschrift Schnecke - Nr. 108/Juni 2020/Jahrgang 31