Inklusive Beratung und Unterstützung Hörgeschädigter (B&U)

Für Schüler:innen, die an einer Regelberufsschule unterrichtet werden, besteht die Möglichkeit der integrierten Förderung.
Die Inklusive Beratung und Unterstützung Hörgeschädigter (B&U) bedeutet, dass Berufsschullehrer der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige an die Regelberufsschulen fahren und die Schüler vor Ort betreuen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite im Menü Beratung und Unterstützung.