Nachteilsausgleich
Für hörgeschädigte Schüler/Auszubildende kann bei schriftlichen- und praktischen Prüfungen ein Nachteilsausgleich gewährt werden.
Der Nachteilsausgleich muss schriftlich beantragt werden, er wird individuell festgelegt und kann folgende Erleichterungen beinhalten:
- Zeitzugabe bei schriftlichen- und praktischen Prüfungen
- Prüfungsbegleitung
- Gebärdensprachdolmetscher oder Kommunikationsassistent während der Prüfung
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Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite im Menü Beratung und Unterstützung.
Hörgeschädigte Schüler einer BBS können für die Zwischen- und Abschlussprüfung einen Nachteilsausgleich beantragen.