Nachteilsausgleich

Für hörgeschädigte Schüler/Auszubildende kann bei schriftlichen- und praktischen Prüfungen ein Nachteilsausgleich gewährt werden.


Der Nachteilsausgleich muss schriftlich beantragt werden, er wird individuell festgelegt und kann folgende Erleichterungen beinhalten:

  • Zeitzugabe bei schriftlichen- und praktischen Prüfungen
  • Prüfungsbegleitung
  • Gebärdensprachdolmetscher oder Kommunikationsassistent während der Prüfung
  • ...

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite im Menü Beratung und Unterstützung.

Hörgeschädigte Schüler einer BBS können für die Zwischen- und Abschlussprüfung einen Nachteilsausgleich beantragen.