Aufnahmeprozedere / weitere Vorgehensweise

Aufnahmeprozess
Aufnahmeprozess

Die Anmeldung des Kindes kann über Eltern, Sorgeberechtigte, Ärzt:innen, Kliniken, über die bisher besuchte Kindertagesstätte etc., erfolgen.
Auch die Frühförderung der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige vermittelt Kinder in unsere Kindertagesstätte. In diesem Fall findet von der Anmeldung bis zum Eintritt in die Kita ein regelmäßiger Austausch mit den Kolleg:innen der Frühförderung statt. Kurz vor dem ersten Besuch des Kindes in der Kita erfolgt ein Übergabegespräch.
Vor Aufnahme eines hör- oder sprachauffälligen Kindes steht eine medizinische Diagnose. Nach Meldung in unserer Einrichtung wird durch die Beratungsstelle für Pädagogische Audiologie (BfPA) das Hörvermögen überprüft.
Mit den Eltern oder Sorgeberechtigten von Kindern mit Förderbedarf wird zunächst ein Termin vereinbart, an dem sie die Kindertagesstätte kennenlernen können. Gleichzeitig lernen die Mitarbeiter:innen das Kind kennen und können den ersten Kontakt aufnehmen. Erst nach der Kostenzusage des örtlichen Kostenträgers kann eine Aufnahme erfolgen.
Die Einteilung der Kinder in die Gruppen erfolgt nach umfassender Analyse des Gesamtprofils des Kindes und seines Förderbedarfes durch das pädagogische Team.
Es wird die bestmöglichste Gruppenzusammensetzung zur Förderung der Kinder angestrebt.
Jedem Kind soll die Form von Kommunikation angeboten werden, die ihm die Erfahrung mit den Dingen der Welt leichter macht.
Unser Ziel ist, dass jedes Kind über ein Kommunikationsmittel verfügt!
Regelmäßig stattfindende Team- und Fallgespräche und fortlaufende Entwicklungskontrollen nutzen wir für die weitere Planung von Maßnahmen und Fördermöglichkeiten.
Wir nehmen uns genügend Zeit, um Eltern individuell zu beraten.
 
Kinder ohne Förderbedarf werden über www.webkita-neuwied.de in unserer Einrichtung angemeldet. Die Leitung der Einrichtung setzt sich zur gegebenen Zeit mit Ihnen in Verbindung.
 

Aufnahmeprozess

Die Anmeldung des Kindes kann über Eltern, Sorgeberechtigte, Ärzt:innen, Kliniken, über die bisher besuchte Kindertagesstätte etc., erfolgen.

Auch die Frühförderung der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige vermittelt Kinder in unsere Kindertagesstätte. In diesem Fall findet von der Anmeldung bis zum Eintritt in die Kita ein regelmäßiger Austausch mit den Kolleg:innen der Frühförderung statt. Kurz vor dem ersten Besuch des Kindes in der Kita erfolgt ein Übergabegespräch.

Vor Aufnahme eines hör- oder sprachauffälligen Kindes steht eine medizinische Diagnose. Nach Meldung in unserer Einrichtung wird durch die Beratungsstelle für Pädagogische Audiologie (BfPA) das Hörvermögen überprüft.

Mit den Eltern oder Sorgeberechtigten von Kindern mit Förderbedarf wird zunächst ein Termin vereinbart, an dem sie die Kindertagesstätte kennenlernen können. Gleichzeitig lernen die Mitarbeiter:innen das Kind kennen und können den ersten Kontakt aufnehmen. Erst nach der Kostenzusage des örtlichen Kostenträgers kann eine Aufnahme erfolgen.

Die Einteilung der Kinder in die Gruppen erfolgt nach umfassender Analyse des Gesamtprofils des Kindes und seines Förderbedarfes durch das pädagogische Team.

Es wird die bestmöglichste Gruppenzusammensetzung zur Förderung der Kinder angestrebt.

Jedem Kind soll die Form von Kommunikation angeboten werden, die ihm die Erfahrung mit den Dingen der Welt leichter macht.

Unser Ziel ist, dass jedes Kind über ein Kommunikationsmittel verfügt!

Regelmäßig stattfindende Team- und Fallgespräche und fortlaufende Entwicklungskontrollen nutzen wir für die weitere Planung von Maßnahmen und Fördermöglichkeiten.

Wir nehmen uns genügend Zeit, um Eltern individuell zu beraten.

Kinder ohne Förderbedarf werden über www.webkita-neuwied.de in unserer Einrichtung angemeldet. Die Leitung der Einrichtung setzt sich zur gegebenen Zeit mit Ihnen in Verbindung.