Kooperation mit den regionalen Förder- und Beratungszentren

Seit dem 01.02.2015 ist die Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied als überregionales Förder- und Beratungszentrum Hören für folgende Kreise und kreisfreie Städte zuständig:

Altenkirchen, Bad Kreuznach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Cochem-Zell (anteilig), Stadt Koblenz, Mayen-Koblenz, Kreis Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Westerwald-Kreis.

In diesen Kreisen und kreisfreien Städten wurden seit 2015 mehrere Förderschulen als regionale Förder- und Beratungszentren beauftragt. Sie koordinieren die Anfragen nach sonderpädagogischer Beratung in weiteren Förderschwerpunkten in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Mit diesen regionalen Förder- und Beratungszentren arbeiten wir von Beginn an gut und vertrauensvoll zusammen. Dies ist sinnvoll, da neben dem Hören im Einzelfall auch Aspekte der Konzentration, der Intelligenz/Kognition, der Koordination oder des Verhaltens auffällig sein können und nicht immer von Beginn an offensichtlich wird, wo der primäre Unterstützungsbedarf eines Kindes liegt.

Unser Ziel ist dabei immer die bestmögliche Beratung und Unterstützung des Kindes, der Eltern und der zuständigen Lehrpersonen im Hinblick auf Aspekte des Förderschwerpunktes Hören und aller damit zusammenhängenden Bereiche des Lernens, der Sprache und der Gesamtentwicklung.

Dies geschieht über gemeinsame Informations- und Fortbildungsveranstaltungen, jährliche Sprechstundentermine an den regionalen Förder- und Beratungszentren durch Vertreter der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige und den guten kollegialen Austausch im konkreten Einzelfall.

Folgende Schulen wurden als regionale Förder- und Beratungszentren beauftragt: