Inklusive Beratung und Unterstützung Hörgeschädigter (B&U)

Für Schüler, die an einer Berufsbildenden Schule unterrichtet werden, besteht die Möglichkeit der integrierten Förderung.
Die Inklusive Beratung und Unterstützung Hörgeschädigter (B&U) bedeutet, dass Förderschullehrer der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige an die Berufsbildenden Schulen fahren und die Schüler vor Ort betreuen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite im Menü Beratung und Unterstützung.

Hörgeschädigte Schüler können durch einen Förderschullehrer der Landesschule inklusiv beraten und unterstützt werden.