Nachteilsausgleich

Im Computerraum der Landesschule findet der Unterricht für die Büroberufe statt.

Für hörgeschädigte Auszubildende kann bei schriftlichen- und praktischen Prüfungen von den zuständigen Kammern (z.B. IHK, HWK) und dem zuständigen Prüfungsausschuss ein Nachteilsausgleich gewährt werden.

Der Nachteilsausgleich muss beantragt werden, er wird individuell festgelegt und kann folgende Erleichterungen beinhalten:

  • Zeitzugabe bei schriftlichen- und praktischen Prüfungen
  • Prüfungsbegleitung
  • Gebärdensprachdolmetscher oder Kommunikationsassistent während der Prüfung
  • ...

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite im Menü Beratung und Unterstützung:

Auszubildende mit einer Hörschädigung können für die Zwischen- und Abschlussprüfung einen Nachteilsausgleich beantragen.