Schülervertretung
Schülerinnen und Schüler haben nach Vorgabe des Schulgesetzes das Recht und die Pflicht, sich aktiv an der Gestaltung des Schullebens zu beteiligen. Diese Möglichkeit nehmen auch die Schülerinnen und Schüler der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige in Neuwied wahr. Dazu werden aus den Klassen 5 bis 10 der Sekundarstufe I die Klassensprecherinnen und Klassensprecher gewählt.
Die SV (Schülervertretung) setzt sich aus diesen gewählten Vertretern und den von den Schülerinnen und Schülern gewählten Verbindungslehrerinnen und -lehrern zusammen.
Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher stellen dann in einer der ersten Sitzungen im Schuljahr die Schülersprecherkandidaten auf. Diese werden dann von allen Schülerinnen und Schülern in einer Vollversammlung für ein Schuljahr gewählt.
Die Verbindunglehrerinnen und -lehrer werden ebenfalls in einer Vollversammlung von allen Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I gewählt. Die Wahl wird alle zwei Jahre durchgeführt.
Die so entstandene SV trifft sich einmal im Monat und berät über aktuelle Fragen. Begleitet wird die SV von der Schulsozialarbeiterin.
Die Aufgabenbereiche der SV sind:
- Probleme und Wünsche der Schülerschaft bearbeiten (z.B. „Gemeinsam gegen Gewalt“, saubere Schule, Sprechstunden der Verbindungslehrer und Schülersprecher festlegen, etc.)
- Organisation von Schulausflügen und Schulfeiern
- Vertretung der Schülerschaft bei Konferenzen
- Planung und Durchführung der SV-Sitzungen
Im Rahmen der SV-Sitzungen finden regelmäßige Gespräche zwischen den Schülersprechern und der Schulleitung statt.
Unsere Verbindungslehrerinnen und die Schülersprecher stehen der gesamten Schülerschaft jederzeit gerne bei Fragen zur Verfügung – sprecht sie einfach an!